Beschwerdemanagement
Hinweis gemäß Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Die schulische Arbeit basiert auf dem im Niedersächsisches Schulgesetz verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag (§ 2 NSchG) sowie auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten ist dabei ausdrücklich vorgesehen (§§ 88 ff. NSchG).
Vor diesem Hintergrund werden Beschwerden an unserer Schule sachlich, transparent und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet.
Wir bitten darum, Anliegen zunächst unmittelbar mit der jeweils betroffenen Lehrkraft oder Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter zu klären. Dieses Vorgehen entspricht dem Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb der Schule.
Sofern auf diesem Wege keine Klärung erreicht werden kann, stehen weitere schulische Gremien und Funktionsträger zur Verfügung, insbesondere die Klassenleitung, die Jahrgangsleitung sowie die Schulleitung. Deren Zuständigkeiten ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Organisation und Verantwortung der Schule (§§ 32 ff. NSchG).
Alle Beschwerden werden unter Wahrung der Rechte der Beteiligten sowie unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze geprüft. Ziel ist es, berechtigte Anliegen angemessen zu berücksichtigen und zur Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit beizutragen.
Die Bearbeitung erfolgt vertraulich.






